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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG FÜR DAS HOTEL „DAS HÜRNER“, SCHLOSSSTRAßE 7 IN 91522 ANSBACH

INHALTSVERZEICHNIS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

1 GELTUNGSBEREICH

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE, PFLICHTEN UND HAFTUNG DES KUNDEN

7 HAFTUNG DES HOTELS

8 DATENSCHUTZ

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels „DAS HÜRNER“, betrieben durch die Blank Hotel GmbH, Schlossstraße 7, 91522 Ansbach (im Folgenden „Hotel“).  (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.  Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. 

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann. Auf Wunsch kann die Rechnung auch auf dem Postweg verschickt werden.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Ist nichts anderes vereinbart, können die Kunden bis 18:00 Uhr am Anreisetag kostenfrei zurücktreten. Ist nichts anderes vereinbart, kann der Kunde im Falle der Buchung von Veranstaltungsräumen bei einer Veranstaltung von bis zu 25 Personen ohne gebuchtes Essensmenü sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei einer Veranstaltung ab 25 Personen ohne gebuchtes Essensmenü achtundzwanzig Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei einer Veranstaltung mit gebuchtem Essensmenü zweiundvierzig Tage vor Veranstaltungsbeginn, kostenfrei zurückgetreten.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE, PFLICHTEN UND HAFTUNG DES KUNDEN

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, sofern nicht anders vereinbart.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine spätere Räumung des Zimmers als 11:00 Uhr nur auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit möglich ist.

6.4. Kocht der Kunde in einem der Apartmentzimmer, ist die Dunstabzugshaube einzuschalten. Braten ist in den Apartmentzimmern nicht gestattet.

6.5. Bei einem durch den Kunden ausgelösten Fehlalarm der Feueralarmanlage haftet dieser für alle hieraus entstehenden Schäden (Feuerwehr- und Personaleinsatz, etc.).

7 HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder ein Fahrradabstellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Garagenstellplätze oder Fahrradabstellplätze werden stets nur nach Verfügbarkeit angeboten. Eine verbindliche Reservierung ist ausgeschlossen. Kunden können ihr Auto am Abreisetag bis 17:00 Uhr in der Garage belassen, danach wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.5. Die Hotelrezeption ist ab 22:00 Uhr nicht mehr besetzt. Bei Ertönen des Brandalarmsignales der Brandmeldeanlage ist das Hotelzimmer und das Gebäude umgehend auf den ausgeschilderten Fluchtwegen zu verlassen. Die Sammelstelle befindet sich gekennzeichnet im Hof des Hotels gegenüber der Tiefgarage. Weitere Informationen zum Verhalten bei Brandalarm/im Brandfall finden sich auf dem Tablet in dem jeweiligen Hotelzimmer.

8 DATENSCHUTZ

8.1 Das Hotel erhebt und verarbeitet personenbezogenen Daten des Kunden, wie den vollständigen Namen, die gültige E-Mail-Adresse, die Anschrift, die Telefonnummer sowie solche Informationen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der von dem Kunden angefragten Leistung und/oder Erfüllung und Abwicklung eines Vertrages notwendig sind. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um den Kunden als Ansprechpartner und/oder Kunde identifizieren zu können, zur Korrespondenz, um eine Anfrage ordnungsgemäß zu bearbeiten und den Kunden über Produkte und Dienstleistungen des Hotels informieren zu können, zur Erfüllung und Abwicklung der erteilten Aufträge und/oder Bestellung sowie zur Rechnungstellung und zur Übersendung von Informationen über Dienstleistungen und/oder Produkte des Hotels. Die von dem Hotel erhobenen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, d. h. der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (z. B. aus HGB, AO) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, der Kunde hat in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1. S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt.

8.2 Der Kunde hat gegenüber dem Hotel das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 u. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO), das Recht auf Datenübertragung (Art. 20 DSGVO), das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (dies wäre das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht) sowie das Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung.

8.3 Soweit das Hotel personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet, erfolgt dies auf der Rechtsgrundlage gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Verarbeitetet das Hotel personenbezogenen Daten zur Bearbeitung einer gestellten konkreten Anfrage und/oder zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei der Kunde ist, so ist Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

8.4 Verwendung des Onlinebuchungstools der OBS OnlineBuchungService GmbH

Unsere Onlinepräsenz verwendet zur Ermöglichung der Onlinebuchungen von sonstigen Reiseleistungen, sowie zur Abwicklung von Anfragen das Onlinebuchungstool (nachfolgend „OBT“) der Firma OBS OnlineBuchungService GmbH, Im Gewerbepark D 33, 93059 Regensburg (www.online-buchung-service.de, nachfolgend „OBS“).  Im Rahmen des OBT verarbeitet die OBS die Daten als Verantwortlicher. Die Hinweise und Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung der OBS zum OBT, welche Sie jederzeit aus dem OBT heraus aufrufen können oder unter https://online-buchung-service.de/datenschutzerklaerung-buchung/ einsehen können.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

9.2  Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB der Sitz des Hotels in 91522 Ansbach. Das Hotel ist jedoch berechtigt, den Unternehmer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

9.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des internationalen Privatrechts. Die Vertragssprache ist deutsch.

9.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.